Allgemeine Geschäftsbedingungen Kulturfluter e. V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen des Kulturfluter e.V.
Geschrieben von Kulturfluter e.V. am 20.01.2019

Veranstalter:

Kulturfluter e.V.

vertr. durch den Vorstand
Breitenbruch 1
58809 Neuenrade-Küntrop

Mail: Info@Kulturfluter.de
Internet: www.Kulturfluter.de

Einleitung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Online-Angebot von www.Kulturfluter.de, insbesondere für die Bestellung von Eintrittskarten des Kulturfluter e. V. und anderen Veranstaltungen auf unseren Online-Angeboten. Sie gelten auch, wenn Bestellungen telefonisch oder per E-Mail über uns erfolgen, oder Eintrittskarten bei uns abgeholt und bezahlt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kulturfluter e. V., im Folgenden Kulturfluter genannt, und dem Kunden/Käufer/Besteller/Gast. Des Weiteren gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere für von dem Kulturfluter ausgerichteten Konzerte, Festivals, Campingmöglichkeiten und sonstige Veranstaltungen.

Vertragsparteien
Beim Kauf von Eintrittskarten entsteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen dem jeweiligen Kunden/Käufer/Besteller und dem Kulturfluter. Der Kulturfluter übernimmt bei Bestellungen namens und im Auftrag des jeweiligen Veranstalters nur die Vermittlung der Angebote und wickelt den Vertrag über die Eintrittskarten für den jeweiligen Veranstalter mit dem jeweiligen Kunden/Käufer/Besteller ab. Das bedeutet, dass der jeweilige Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande kommt. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und Kulturfluter für Eintrittskarten von Nicht-Kulturfluter-Veranstaltungen besteht damit nicht. Der Kulturfluter trägt daher insbesondere auch nicht das Risiko einer Insolvenz des jeweiligen Veranstalters.

Vertragsabschluss
Der Kunde/Käufer/Besteller/Gast gibt sein Angebot für einen Vertragsabschluß ab, indem er sein in die Bestellmaske eingegebenes Angebot durch Anklicken des Buttons „absenden“ per E-Mail versendet. Voraussetzung hierfür ist stets, dass der jeweilige Kunde/Käufer/Besteller/Gast auch bestätigt, von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen von des Kulturfluter Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden ist. Mit der Kartenbestellung  akzeptiert der Kunde die AGB des Veranstalters. Kulturfluter übermittelt dem jeweiligen Kunde/Käufer/Besteller/Gast daraufhin in Form einer Eingangsbestätigung für seine Bestellung mit Angabe des sofort an Kulturfluter zu zahlenden Preises das Angebot zum Vertragsschluss, und der Kunde zahlt daraufhin den zu zahlenden Preis an Kulturfluter, vorausgesetzt, dass der Kunde/Käufer/Besteller/Gast seine gültige E-Mail-Adresse im Bestellformular angegeben hat. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der zu zahlende Preis bei Kulturfluter eingegangen ist. Bis zum Eingang des Geldbetrages bei Kulturfluter können deshalb insbesondere Veranstaltungs-Tickets bereits vergeben sein! Alle Angebote von Kulturfluter sind freibleibend sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Sämtliche Ausschreibungen im Internet, in Medien und Prospekten sind lediglich Aufforderungen an den Kunden zur Abgabe eines Angebotes. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung vom Kulturfluter. Im Rahmen des Vertragsgegenstandes bestimmt und verantwortet Kulturfluter, wie der Vertrag ausgeführt wird. Weisungsrechte des Kunden bestehen nicht, jedoch wird der Kulturfluter stets bemüht sein, seinen Wünschen Rechnung zu tragen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Die Preise verstehen sich als Endpreise zzgl. Porto und Versand. Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag innerhalb des auf der Bestellbestätigung vermerkten Zahlungsziels zu begleichen. Nach Geldeingang versendet Kulturfluter die Eintrittskarten an den Kunden; Verfügbarkeit vorausgesetzt. Sind die Eintrittskarten nicht mehr verfügbar, zahlt Kulturfluter das erhaltene Geld an den Kunden zurück.

Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs. Nach Ablauf des Zahlungszieles ist Kulturfluter berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und die Karten wieder in den freien Verkauf zu geben. Nachträgliche Änderungen einer Bestellung sowie Kartenrückgabe und -tausch sind auch bei nur teilweise erfüllten Bestellungen nicht möglich. An der Tageskasse kommen Restkarten (soweit vorhanden) zum Verkauf. Wir behalten uns für nicht hinterlegte Karten vor, an der Tageskasse einen Aufschlag zu berechnen). Für in Verlust geratene Eintrittskarten wird seitens des Veranstalters kein Ersatz gewährt. Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Auch auf dem Veranstaltungsgelände ist ausschließlich der Veranstalter bzw. eine von ihm beauftragte Person (Firma) zum Verkauf von Eintrittskarten sowie von Waren und Dienstleistungen berechtigt.

Durch den Kauf einer Eintrittskarte und grundsätzlich mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes, akzeptiert der Kunde/Käufer/Besteller/Gast alle Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Rückgabe- und Widerrufsrecht
Bei der Bestellung von Eintrittskarten besteht gemäß § 312 b Absatz 3 Nr. 6 BGB kein Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht.

Zahlungsabwicklung- und Modalitäten
Der Kaufpreis sämtlicher von dem Kunden/Käufer/Besteller/Gast bestellten Eintrittskarten, inklusive der anfallenden Gebühren (wie z.B. den Versandkosten, Vorverkaufsgebühren etc.) und der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ist zu zahlen und bewirkt das Zustandekommen eines Vertrages. Die Zahlung kann bei Verkauf von Kulturfluter selbst nur per Überweisung (für Inhaber eines Bankkontos) und Barzahlung bei Selbstabholung erfolgen.

Versand und Lieferung
Die Versendung der bezahlten Eintrittskarten erfolgt durch die vom Verkäufer gewählte Versandart nach Vertragsschluss durch Zahlung. Kulturfluter hat keinen fest vereinbarten Liefertermin. Daher kann der Kunde/Käufer/Besteller/Gast Kulturfluter keine (angemessene) Nachfrist setzen. Kartenbestellungen von unserer Homepage unter Verwendung des bereitgestellten Online-Formulars werden von unserem Kartenvorverkauf entgegengenommen und sind schriftlichen Bestellungen gleichwertig. Die Bestellungen werden in der Reihenfolge des E-Mail-Eingangs bearbeitet. Die Versendung der bezahlten Eintrittskarten erfolgt durch die vom Kulturfluter  gewählte Versandart nach Vertragsschluss durch Zahlung. Der Versand der Tickets erfolgt durch die Deutsche Post AG.

Nichtverfügbarkeit von Eintrittskarten
Bei der Bestellung von Eintrittskarten wird nicht generell Kulturfluter, sondern der jeweilige Veranstalter Vertragspartner des Kunden/Käufers/Besteller/Gastes. Sofern der Veranstalter der Kulturfluter zur Abwicklung des geschlossenen Vertrages keine Eintrittskarten zur Verfügung stellen kann, weil das Kontingent der Karten erschöpft ist, die Veranstaltung verlegt wird bzw. ausfällt, oder aus sonstigen Gründen die Karten nicht zur Verfügung stehen, kann Kulturfluter die Bestellung nicht mehr im Auftrag des Veranstalters ausführen. Kulturfluter wird den Kunden/Käufer/Besteller/Gast im Auftrag des Veranstalters hierauf hinweisen. Es können dann sowohl Kulturfluter für den Veranstalter, als auch der Kunde/Käufer/Besteller/Gast von dem Vertrag zurücktreten. Der bereits gezahlte Betrag wird dem Kunde/Käufer/Besteller/Gast dann unverzüglich erstattet.

Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung, -absage, Sichtbehinderung
Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.
Bei genereller Absage einer Veranstaltung wird innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Termin der Veranstaltung gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis (ohne VVK-Gebühren und Porto bzw. Versand) vom Veranstalter zurück erstattet. Sollte eine bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden müssen, kann kein Ersatz gewährt werden. Aus wetterbedingten Gründen kann sich der Veranstalter vorbehalten, den Beginn der Aufführung zeitlich zu verschieben. Auf dem hinteren Bereichen des Festivalgeländes muss teilweise mit Sichtbehinderungen gerechnet werden. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.

Angaben über Veranstaltungen
Die auf der Website von www.Kulturfluter.de enthaltenen Angaben über die Veranstaltungen, wie Veranstaltungsort, Veranstaltungs-Zeit, Veranstaltungsinhalt etc., werden Kulturfluter von den jeweiligen Veranstaltern zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Angaben kann Kulturfluter daher keine Gewähr übernehmen. Sofern Freiluftveranstaltungen in einen Saal verlegt werden müssen, kann eine Übereinstimmung der Bestuhlungspläne im Hinblick auf die Qualität des einzelnen Sitzplatzes nicht gewährleistet werden. Bei unsicherer Witterung kann sich der Kunde unter www.Kulturfluter.de informieren, ob und wo die Veranstaltung stattfindet. Bei abgesagten- oder verschobenen Veranstaltungen, gleich welcher Art, bestehen Ansprüche des Kunden/Käufers/Besteller/Gastes auf Erstattung des gezahlten Preises/Betrags nur gegenüber dem jeweiligen Veranstalter. Etwaig bestehende Ansprüche richten sich im einzelnen nach dessen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. In der Regel übernimmt Kulturfluter im Auftrag des Veranstalters die Abwicklung der Erstattung des Kartenpreises. Die Erstattung beinhaltet den Bruttokartenpreis. Eine Erstattung der Versandkosten ist gänzlich ausgeschlossen.

Späteinlass, Bild- und/oder Tonaufnahmen
Nach Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den in der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz.
Verspäteter Einlass kann möglicherweise nur in einer Veranstaltungspause gewährt werden. Bei Veranstaltungen ohne Pause (Ausnahme: Festivals) gibt es keinen Späteinlass.
Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit (Ausnahme: Festivals).
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände (bei Festivals: Zuschauerbereich), auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen. Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
Haftung, Schadensersatz
Kulturfluter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Kulturfluter oder eines seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nach der gesetzlichen Bestimmung. Im übrigen haftet Kulturfluter nur nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung der wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Personen, die Kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet sind, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, sind zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt, es sei denn, der Aufsichtpflichtige hat seiner Aufsichtspflicht genügt oder der Schaden wäre auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden, entsprechend § 832 BGB. Ansprüche aus Schäden oder Beanstandungen müssen noch während der Veranstaltungszeit beim Veranstalter angemeldet werden, ansonsten gelten sie als nicht erbracht. Wechselgeldbeanstandungen müssen direkt bei Erhalt an der Kasse durchgeführt werden. Für Schäden oder Verluste an Bekleidungsstücken, mitgeführten Taschen oder sonstigen Gegenständen kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden. Für Beschädigungen oder Verlust von unerwünschten Gegenständen, die am Einlass mit Einverständnis des Gastes aservatiert wurden, wird keine Haftung übernommen. Die Nutzung umliegender Parkplätze, die Nutzung des Campingplatzes und das Betreten der Campingfläche und des Veranstaltungsbereiches sowie der Zuwegungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Datenschutz
Kulturfluter bearbeitet die personenbezogenen Angaben und Daten des Kunde/Käufer/Besteller/Gastes, unter Einhaltung der auf dem Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Kulturfluter ist berechtigt, diese Daten mit der Durchführung des Kaufvertrages an Dritte zu übermitteln, soweit dieses notwendig ist, um die geschlossenen Verträge erfüllen zu können.

Sicherheit und Ordnung
Der eingesetzte Sicherheitsdienst ist vom Veranstalter mit der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf dem Veranstaltungsgelände beauftragt. Des Weiteren ist der Sicherheitsdienst der Besitzdiener des Veranstalters und ist dementsprechend befugt, das Hausrecht auszuüben.
Den Anweisungen des Personals des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen von Anweisungen kann der Sicherheitsdienst die betreffende Person vom Veranstaltungsgelände verweisen. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, Straftaten bei den zuständigen Behörden zur Anzeige zu bringen. Stark alkoholisierten oder anders stark berauschten Personen, wird der Zutritt verwehrt. Maßgeblich ist hierfür die Einschätzung des Sicherheitsdienstes. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, Personen ohne Angaben von Gründen nicht in die Veranstaltung zu lassen. Personen, die gegen die hier festgelegten Regeln auf dem Veranstaltungsgelände verstoßen oder Unruhe anstiften, sich an Schlägereien beteiligen, den Veranstalter in jedweder Weise schädigen, andere oder sich selbst gefährden oder Straftaten durchführen oder sich an diesen beteiligen, werden sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen. Damit verliert die Zugangsberechtigung ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Wiedereintritt oder Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen. Bei Ausschluss eines Gastes von der Veranstaltung ist diese verpflichtet, ihre Zugangsberechtigung (Armband) an den Sicherheitsdienst auszuhändigen bzw. von diesem entfernen zu lassen.
Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, eine Nachschau bei Gästen vor Betreten des Veranstaltungsgeländes durchzuführen. Hierbei werden mitgeführte Taschen oder Behältnisse sowie die Bekleidung der Gäste auf unerwünschte Sachen überprüft. Der Gast erklärt sich mit dem Kauf der Eintrittskarte und/oder Absicht, das Veranstaltungsgelände zu betreten, mit dieser Nachschau ausdrücklich einverstanden.

Unerwünschte Sachen sind:

  • Fotokameras mit Wechsel (Zoom) – objektiv (außer akkreditierte Journalisten)
  • professionelle audiovisuelle Aufnahmegeräte
  • alkoholische Getränke
  • Flaschen, Dosen, Glasbehälter jeder Art, Klappstühle, PET-Flaschen, Plastikkanister und/oder sonstige Trinkbehälter, Hartverpackungen, Kühltaschen oder sonstige schwere Behältnisse, (Ausnahme: Campingplatz)
  • Spraydosen jeder Art
  • Tiere
  • pyrotechnische Gegenstände, Fakeln
  • Waffen, waffenähnliche Gegenstände, gefährliche Werkzeuge und Gegenstände, Laserpointer
  • Betäubungsmittel entsprechend dem BtmG.

Tiere und hochwertige Kameras o. ä. werden nicht aservatiert. Getränke und unerwünschte Behälter werden ebenfalls nicht aservatiert, können aber vor Ort in den dort aufgestellten Müllbehältern entsorgt werden. Personen, die Waffen mit sich führen, werden durch den Sicherheitsdienst abgewiesen. Bei dem Mitführen von unerlaubten Gegenständen wird die Polizei informiert. Für Sachen, die am Einlass aservatiert werden können, erhält der Gast eine Garderobenmarke. Nur mit dieser Marke wird die Sache an den Gast wieder ausgegeben. Für Verlust oder Beschädigung der aservatierten Sachen wird keine Haftung übernommen.

Ausgeschilderte Notausgänge dürfen nur im Brand- oder Gefahrenfall genutzt und niemals blockiert werden. Ein-/Aus- und Zugänge sind immer freizuhalten. Für Gäste gesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.

Sonstiges
Innerhalb des Festivals gibt es Spielstätten, die über sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten verfügen. Es empfiehlt sich, dies bei der Planung der Anreise zu berücksichtigen.Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Kulturfluter aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluß sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. Kulturfluter haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war. Es wird zwischen Kulturfluter und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen von Kulturfluter grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Einlass wird nur mit gültiger Eintrittskarte gewährt.  Beim Betreten des Festivalgeländes wird die Eintrittskarte gegen ein Festivalbändchen eingetauscht, welches Sie berechtigt, das Festival zu betreten sowie zu verlassen. Beim Verlust der Eintrittskarte oder des Festivalbändchens wird kein Ersatz geleistet. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte. Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich. Der Erwerb der Eintrittskarte zwecks Weiterverkauf ist grundsätzlich untersagt. Das Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter.

Jugendschutz
Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nach der neuesten Fassung sind zu beachten und einzuhalten. Das Jugendschutzgesetz gilt auf dem Veranstaltungsgelände, den Nebenflächen sowie den Campingplätzen. Jeder Besucher unserer Veranstaltungen ist verpflichtet, seinen Ausweis ständig mitzuführen und auf Verlangen einer berechtigten Person (Sicherheitsdienst, Bewirtungspersonal, Vereinsmitgliedern) vorzuzeigen. Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 15 Jahren dürfen sich auf dem Veranstaltungsgelände nur im Beisein eines Personensorgeberechtigten aufhalten. 16- bis 18- jährige Personen müssen um 24.00 Uhr den Veranstaltungsbereich verlassen. Dies gilt nicht, wenn die Person in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person ist.  Bei Zuwiderhandlungen erlauben wir uns, die zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweisen.  Besucher ab dem 16-Lebensjahr haben auf Verlangen einen Personalausweis vorzulegen, ein Schülerausweis wird nicht akzeptiert. Es besteht grundsätzlich eine Ausweispflicht auf dem Gelände.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne oder mehrere Punkte der (AGB) Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt.

Der alleinige Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen sowie Zahlungen ist Altena/Westf., insofern als der Kunde/Käufer/Besteller/Gast ein Unternehmer ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

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